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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PaLett e.K

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit nicht die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen daher erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder die Leistung erbringen.

2.2. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

3. Liefertermine; Nachfristen; Teillieferungen

3.1. Liefertermine oder -fristen geltend als nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

3.2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Kunden abhängig, so beginnt die Frist nicht, bevor der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

3.3. Unsere Lieferpflicht ruht, solange sich der Kunden uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis im Verzug befindet.

3.4. Nachfristen müssen schriftlich gesetzt werden. Eine vom Kunden gesetzte Nachfrist ist in jedem Fall unangemessen, wenn sie weniger als drei Wochen beträgt. Je nach Art der geschuldeten Leistung kann eine längere Nachfrist erforderlich sein.

3.5. Wird uns die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen ungewöhnlichen und unverschuldeten Umständen vorübergehend unmöglich oder erschwert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Besteller für die Leistungserbringung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gem. §§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote und Blockaden. Andere außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sind insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden mit.

3.6. Vor Ablauf der gem. Nr. 3.5 verlängerten Leistungszeit ist der Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum Schadensersatz berechtigt. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts endet, wenn das Leistungshindernis mehr als sechs Wochen andauert; in diesem Fall sind auch wir zum Rücktritt berechtigt. Ist der Kunde vertraglich oder gesetzlich ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

3.7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

4. Preise

4.1. Alle Preise werden nach unserer bei Auftragsbestätigung gültigen Preisliste berechnet. Sie verstehen sich in EURO, netto ab Lager Issum zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und schließen zusätzliche, vom Kunden gewünschte Sonderverpackungen oder Liefermodalitäten nicht ein.

4.2. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, dürfen wir vom Kunden die Zustimmung zu einer Erhöhung der vereinbarten Preise verlangen, soweit die uns entstehenden Lohn-, Material-und sonstigen Kosten gestiegen sind. Der Kunde darf die Zustimmung verweigern, soweit die von uns verlangte Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises beträgt; in diesem Fall sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tage und ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware, so gerät er ohne Mahnung in Verzug.

5.2. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Überweisung innerhalb 30 Tage. Ausnahmen hierzu bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

5.3. Teillieferungen hat der Kunde entsprechend Nr. 5.1 und 5.2 zu zahlen.

5.4. Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Auch ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur in diesen Fällen zu.

5.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Kunden abhängig zu machen, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Zins- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5.6. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, aus denen sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergeben, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen – auch der noch nicht fälligen – Rechnungen oder eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erbringt der Kunde die geforderte Zahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch gemäß den gesetzlichen Vorschriften bleibt uns vorbehalten.

6. Gefahrübergang

6.1. Die Gefahr einer zufälligen Zerstörung, Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung der von uns gelieferten Produkte geht im Falle der Versendung mit der Übergabe an den Spediteur bzw. Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Versendung.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Sämtliche von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Kunde gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich selbstständig tätig, so geht das Eigentum erst mit Ausgleich aller Zahlungsforderungen, die uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden zustehen, auf diesen über.

7.2. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er hat sich dabei seinerseits das Eigentum an der Ware bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Ferner tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob er die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung weiter veräußert.

7.3. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiter veräußert oder mit beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde die ihm hieraus zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.

7.4. Wird die von uns gelieferte Ware be- oder verarbeitet, so geschieht dies für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen verarbeitet oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Verbindung. Der Kunde hat die neu hergestellte Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns zu verwahren.

7.5. Der Kunde ist zur Einziehung abgetretener Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

7.6. Die Befugnis des Bestellers, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten, besteht nur, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Sie erlischt ferner, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. In diesen Fällen erlischt auch die Befugnis des Kunden, an uns abgetretene Forderungen einzuziehen.

7.7. Der Kunde hat uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen mit Namen und Anschrift seiner Abnehmer, Forderungshöhe und Rechnungsdaten auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie deren Überprüfung zu gestatten.

7.8. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, insbesondere Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Entschädigungsansprüche, die dem Kunden aufgrund einer Beschädigung der Vorbehaltsware gegen einen Versicherer oder eine sonstige Person zustehen, tritt der Kunde in Höhe des Verkehrswertes der Ware an uns ab. Weist der Kunde uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nicht unverzüglich nach, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware selbst auf seine Kosten zu versichern.

7.9. Zu einer Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Von Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unter Angabe des Pfandgläubigers unverzüglich zu benachrichtigen.

7.10. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, uns aus zurückgenommener Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf zu befriedigen.

7.11. Der Eigentumsvorbehalt in allen seinen unter Nr. 7.1 – 7.10 bezeichneten Formen besteht fort bis zur vollständigen Freistellung aus allen Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.

8. Gewährleistung

8.1. Wir gewährleisten, dass die Ware frei von Fabrikationsfehler und Materialmängeln ist, wobei produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 5% des Durchmessers bzw. der Lauflänge der Etiketten- und Papierrollen unvermeidbar und daher zu tolerieren sind. Bei Sonderanfertigungen sind produktionsbedingt Mehr- oder Minderlieferungen unvermeidlich. Rückgabe von Sonderanfertigungen und nicht mehr benötigter Ware ist nicht möglich. Für technische Artikel gelten die jeweils beigefügten Garantiebestimmungen des Herstellers.

8.2. Offensichtliche Mängel muss der Kunde uns innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und die dabei feststellbaren Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügen. Sonstige Mängel hat der Kunde unverzüglich, das heißt spätestens eine Woche nach ihrer Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu rügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt bzw. gerügt, so gilt die Ware insoweit als genehmigt.

8.3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft und gilt sie nicht nach Nr. 8.2 als genehmigt, so steht dem Kunden zunächst lediglich ein Anspruch auf Nacherfüllung zu, welche durch Ersatzlieferung erfolgen kann. Ersetzte Waren oder Produktteile gehen in unser Eigentum über. Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen von Mängeln.

8.4. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen nicht erbracht, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Hat der Kunde wegen eines Mangels den Kaufpreis herabgesetzt, so kann er nicht wegen desselben Mangels vom Vertrag zurücktreten.

8.5. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und nur unter den Einschränkungen der nachfolgenden Nr. 9 zu.

8.6. Sämtliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit an der von uns gelieferten Ware Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch Kunden selbst oder Dritte ausgeführt werden und nicht auszuschließen ist, dass der Mangel hierauf beruht. Ferner leisten wir keine Gewähr für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen
sind:

-betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß;
-unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden;
-Feuchtigkeit oder ungeeignete Temperaturen;

8.7. Die Verjährungsfrist für sämtliche Rechte des Kunden wegen eines Mangels wird auf ein Jahr verkürzt.

9. Haftung

9.1. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir unbeschränkt. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

9.2. Die Haftungsbeschränkung in Nr. 9.1 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und zwar auch zugunsten unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

10. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

10.1. Wir verpflichten uns, den Kunden von der Haftung freizustellen, wenn Ansprüche aus der Verletzung eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechts (einschließlich Urheberrechts) gegen den Kunden wegen der Nutzung eines von uns gelieferten Produktes geltend gemacht werden, sofern der Kunde uns unverzüglich über die Geltendmachung derartiger Ansprüche schriftlich informiert hat und uns alle Regelungen vorbehalten bleiben.

10.2. Sollte aufgrund solcher Ansprüche eine Verwendung des Produktes zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein, werden wir das Produkt nach eigener Wahl entweder derartig abwandeln oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den vom Kunden entrichteten Kaufpreis abzüglich des Wertersatzes für gezogene Nutzungen zurückerstatten.

10.3. Darüberhinausgehende Verpflichtungen treffen uns nicht. Wir haften auch nicht für Schutzrechtsverletzungen, die dadurch hervorgerufen werden, dass ein von uns geliefertes Produkt geändert, in unsachgemäßer Weise verwendet oder mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

11. Ausfuhrkontrollbestimmungen

11.1. Die von uns gelieferten Produkte und deren technisches Know-How sind nur zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer beabsichtigten Ausfuhr alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten.

11.2. Der Kunde ist für die Einhaltung der sog. Ausfuhrkontrollbestimmungen auch durch seine Abnehmer verantwortlich und stellt uns insoweit von jeder Haftung frei.

11.3. Bei ausländischen Kunden und Rechtsgeschäften mit dem Ausland sind die von uns gelieferten Produkte und deren technisches Know-How nur zur Benutzung und zum Verbleib in dem jeweiligen Lieferland bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, vor einem beabsichtigten Export oder Reexport alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten.

11.4. Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, 65760 Eschborn/ Taunus, nach US-Recht das US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

12.2. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte übertragen.

12.3. Alle uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden vertraulich und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes behandelt. Sie werden zur Erledigung der Bestellabwicklung gegebenenfalls an Dritte weitergegeben, die unmittelbar in den genannten Prozess einbezogen sind und denselben Datenschutzbestimmungen unterliegen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.

12.4. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist das für Issum zuständige Gericht in Geldern. Erfüllungsort ist Geldern.

12.5. Auf das Vertragsverhältnis mit allen unseren Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

13. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Gemäß Verpackungsgesetz sind wir bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert.

Hinweis auf Beteiligung am System der Landbell AG

Hinsichtlich der von uns erstmals in Deutschland in Verkehr gebrachten, mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 7 VerpackG dem bundesweit tätigen System der Landbell AG, Mainz, angeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landbell AG.
Landbell AG